Zwangsverwaltung
Wir sind überregional für verschiedene Vollstreckungsgerichte und Kreditinstitute als Zwangsverwalter tätig.
Dank modernster Technik und spezieller Zwangsverwaltungs-Software ist unser Team in der Lage, auch komplexe Zwangsverwaltungen
zu übernehmen und zeitnah zu bearbeiten. Wir kümmern uns um die Ein-Zimmer-Eigentumswohnung ebenso wie um die Großwohnanlage mit mehreren hundert Wohnungen.
Wenn möglich führen wir den Betrieb des Schuldners – mit dessen Einverständnis – im Zwangsverwaltungsverfahren fort. Auch stehen wir den Vollstreckungsgerichten
und institutionellen Gläubigern für Sonderfälle zur Verfügung, etwa bei Zwangsverwaltungsverfahren nach § 25 ZVG oder § 94 ZVG.
Die Vermietung und den Werterhalt der uns anvertrauten, zwangsverwalteten Immobilie ist bei uns in den besten Händen – abhängig von den tatsächlichen
Gegebenheiten der zu verwaltenden Immobilie oder des Grundstückes.